24h Entstörungsdienst Tel.: 03421 741692

E-Auto parkt in Garage mit Ladestation

E-Auto parkt in Garage mit Ladestation

THG-Quote

Bares Geld für Ihren Beitrag zum Klimaschutz!

Sie sind schon heute vollelektrisch unterwegs? Dann tragen Sie bereits jetzt dazu bei, die klimaschädlichen Treibhausgase zu reduzieren.

Der Gesetzgeber belohnt dies zusätzlich mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote).
Damit wurde ein gesetzlich verankertes Klimaschutz-Instrument geschaffen, welches Treibhausgase im Verkehrssektor verringern soll. Dabei werden vollelektrischen Fahrzeugen Quoten zugeteilt, welche von Unternehmen erworben werden können, um ihren CO2-Ausstoß zu verringern.

Sie sind Halter eines E-Fahrzeugs? Dann profitieren Sie jetzt von:

  • bis zu 50 Euro pro Jahr für PKW (Fahrzeugklasse M1)
  • bis zu 80 Euro pro Jahr für leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N1)

Und so einfach geht’s:

  • Formular herunterladen und ausfüllen
  • gemeinsam mit der Kopie des Fahrzeugscheins (Vorder-und Rückseite) bei den Stadtwerken Torgau einreichen:

    per E-Mail: energiedienstleistungen@stadtwerke-torgau.de
    per Post: Stadtwerke Torgau GmbH
                      Fischerdörfchen 11
                      04860 Torgau
     
  • Prämie erhalten

     

ZUM FORMULAR-DOWNLOAD          Zu den AGB

Fragen und Antworten zur THG-Quote

Allgemeine Fragen

Grundsätzlich erhalten nur Halter von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (ersichtlich aus Zulassungsbescheinigung Teil I Feld P.3 = Elektro und Feld 10 = 0004) mit Zulassung in Deutschland einmal jährlich eine THG-Quote je Fahrzeug zugeteilt.

Generell zugelassen sind vollelektrische E-Autos.
Zudem wird auch eine Prämie für E-Leichtkrafträder und E-Motorräder ausgezahlt, die eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) besitzen und schneller als 45 km/h fahren können.

Nicht zugelassen sind Verbrenner, Hybrid-Autos, Plug-In Hybride sowie Erdgas- und Wasserstoffautos.

Aktuell vermarkten wir für Sie die THG-Quote für das Jahr 2025.

Nein, Sie müssen kein Kunde sein. Jeder kann die Quote über die Stadtwerke Torgau handeln lassen.

Die erhaltene THG-Prämie ist auch für Privatpersonen einkommenssteuerpflichtig.
Für eine individuelle steuerliche Beratung, empfehlen wir Ihnen hierzu Ihren Steuerberater zu kontaktieren.

Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des Fahrzeugscheins durch das Umweltbundesamt.

Es ist je Fahrzeug nur eine Auszahlung pro Jahr möglich.
Sollte der Vorbesitzer bereits eine Prämie erhalten haben, ist ein erneuter Antrag für das laufende Jahr leider nicht möglich.

Ja! Ein Antrag auf die THG-Quote kann auch ohne eigene Wallbox eingereicht werden.

Fragen zur Registrierung

Wir benötigen Ihre persönlichen Angaben wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung für die Auszahlung.
Zudem benötigen wir die Angaben aus Ihrem Fahrzeugschein und ein Foto/Scan der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Bitte erstellen Sie ein Foto der aufgeklappten Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins.
Dieses Bild können Sie zusammen mit dem Registrierungsformular per E-Mail an energiedienstleistungen@stadtwerke-torgau.de senden.

Ja! Bei der Anzahl der vollelektrischen E-Autos gibt es keine Einschränkungen.

Die von Ihnen übermittelten Daten werden zum Abgleich ausschließlich an das Umweltbundesamt weitergegben.
Darüberhinaus findet keine weitere Verarbeitung, Verwendung und Weitergabe an Dritte statt.  Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sie haben weitere Fragen?

Dann schreiben Sie uns einfach eine Nachricht an energiedienstleistungen@stadtwerke-torgau.de

allgemeines Bild eines Mitarbeiters Kundenservice am Schreibtisch